Sie fahren einen Kofferauflieger, sie transportieren Stückgut oder Schwerlasten, sie fahren einen Trailer mit Plane, ein Silo oder einen Container. Egal welche Fracht sie bewegen...
Und dann müssen sie bremsen...!
Das Heck eines LKW erstreckt sich auf fast 9,5 Quadratmeter Fläche. Die Bremslichter sind nach der Straßenverskehrs-Zulassungs-Ordnung lediglich als zwei hell leuchtende rote Lichter vorgesehen. Während für PKW eine dritte hochgesetzte Bremsleuchte Pflicht ist, ist bei LKW diese kaum mehr als die Handflächen groß sind. Die Position befindet sich etwa in Hüfthöhe. Reicht ihnen das?
Wir projizieren das Bremslicht dahin, wo es im Blickfeld des nachfolgenden Fahrers liegt: auf die Rückwand Ihres LKW. Groß und sichtbar für alle nachfolgenden Fahrzeuge. Wir schützen sie vor auffahrenden Fahrzeugen.
Container werden flexibel und wechselnd transportiert. Hierfür wird eine spezielle Halterung angeboten, die in den genormten Containereckbeschlag eingesetzt und arretiert wird.
Das Bremslicht wird auf die Rückwand bzw. Rückseite jeglicher Ladung projiziert. Hierbei ist wichtig, dass das projizierte Signal für den nachfolgenden Fahrer erkennbar ist. Ein Werbeaufdruck wird dabei ebenso angestrahlt. Entscheidend ist die Veränderung auf der vorausfahrenden Fläche, die den folgenden Fahrer alarmiert.
Die Lichtquelle ist in einem beweglichen Arm integriert, der bei einem Aufprall oder beim Rangieren nachgibt und im Normbetrieb in die reguläre Position zurückkehrt. Der Anschluss erfolgt einfach über das Bremslichtsignal.
Der Arm ragt dabei nicht nennenswert über die Rückwand hinaus.
§ 53 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt folgendes: Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten.